3G-Regel greift auch in unserer Gemeinde!

Geimpft, genesen oder getestet. Das heißt: Einen dieser Nachweise müssen Besucher unserer Gemeinde erbringen.

 

Personen ab 6 Jahren müssen einen der nachfolgenden offiziellen Nachweise erbringen:

  • Nachweis einer vollständigen Corona-Impfung (Impfpass oder digital)
  • Nachweis einer vollstänidgen Genesung einer Corona-Infektion (=positiver PCR-Test von minimal 28 Tage und maximal 6 Monate vor Besuch)
  • Nachweis eines aktuellen negativen Corona-Tests (Antigen-Schnelltest nicht älter als 24 Stunden, PCR-Test nicht älter als 48 Stunden). Es besteht die Möglichkeit in der Gemeinde ein Antigen-Schnelltest zu machen. 

Ausgenommen sind Kinder bis zum 6. Lebensjahr und Schüler, die im Rahmen des verbindlichen schulischen Schutzkonzeptes ohnehin regelmäßig getestet werden. Während der Ferienzeit unterliegen Schüler der Testpflicht

 

Vorstand der

Alevitischen Gemeinde Marl